Ausbildungen

Bildung ist nicht auf die Schule begrenzt. Sie geht unerbittlich weiter bis ans Lebensende. – Peter Ustinov. Und genau deshalb möchten wir Sie dabei unterstützen, bestmöglich auf den Arbeitsalltag – und all seine Facetten – vorbereitet zu sein und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Regelmäßige Unterweisungen aktualisieren das Wissen und behandeln Gefahrensituationen sowie wichtige Sicherheitshinweise. Die Schulungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und fördern die Vermeidung von Unfällen.

Flurförder­fahrzeug

Um das erhöhte Gefährdungspotential bei der Nutzung von Flurförderfahrzeugen zu minimieren, müssen Mitarbeiter über einen gültigen Fahrausweis für diese verfügen und regelmäßig in ihrer sicheren Handhabung geschult werden. Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse über die Funktionsweise, die Bedienelemente und die Sicherheitsvorschriften.

Ein Bediener von Flurförderfahrzeugen hat die Aufgabe, verschiedene Arten von Gabelstaplern und anderen Förderfahrzeugen sicher und effizient zu steuern. Zu seinen Aufgaben gehört das Be- und Entladen von Waren, das Transportieren von Lasten innerhalb des Betriebs und das sichere Manövrieren der Fahrzeuge in unterschiedlichen Umgebungen. Der Bediener muss in der Lage sein, das Fahrzeug in allen Situationen, einschließlich Notfällen, sicher zu handhaben, und dabei stets die betrieblichen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Das Zertifikat für das Führen von Flurförderfahrzeugen hat in der Regel eine unbefristete Gültigkeit, vorausgesetzt, der Bediener kann regelmäßige Fahrpraxis nachweisen und erhält fortlaufend Einweisungen und Unterweisungen gemäß den betrieblichen Anforderungen. Der Arbeitgeber sollte die Beauftragung jedoch zurücknehmen, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis vorweisen kann.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Bedienern für Flurförderfahrzeuge bildet die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Nach § 7 dieser Vorschrift dürfen nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich vom Arbeitgeber erteilt werden. Die Ausbildung und Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 308-001, welcher die Schulung und Prüfung in Theorie und Praxis vorschreibt. Die gesundheitliche Eignung muss durch eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 durch einen Betriebsarzt festgestellt werden.

Kranbediener

Die Kranführerausbildung besteht aus mehreren Stationen. Diese setzen sich aus den praktischen sowie theoretischen Aspekten zusammen. Während der Ausbildung werden Fähigkeiten wie das Aufnehmen sowie Transportieren und Absetzen von Lasten vermittelt. Zum Lehrplan zählt auch das Thema Sicherheit. Eine erfolgreiche Absolvierung der Kranbediener-Ausbildung ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit als Kranbediener.

Die Inhalte einer Kranbediener-Ausbildung umfassen unter anderem Sicherheitsvorschriften, Kranbedienung und -technik, Lastenaufnahme und -transport, Absetzen der Last sowie Wartung und Pflege des Krans.

Die Kranbediener-Ausbildung dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
  • DGUV Vorschrift 52 und 309-303
 

Hubarbeitsbühnen­bediener

Wenn Ihre Mitarbeiter eine Hubarbeitsbühnen-Ausbildung benötigen, stehen wir mit unserer Expertise dafür bereit. Wir vermitteln die notwendigen Fähigkeiten, Hubarbeitsbühnen sicher zu bedienen. Bei der theoretischen Unterweisung sprechen wir z. B. die Aspekte der Sicherheitsvorschriften, einer Gefahrenanalyse und der Maschinenkunde an. Der praktische Teil untermauert das vorher gelernte Wissen.

Die Inhalte einer Hubarbeitsbühnenbediener-Ausbildung umfassen unter anderem Sicherheitsvorschriften, Einsatzmöglichkeiten von Hubarbeitsbühnen, Bedienung von Hubarbeitsbühnen, Wartung und Pflege von Hubarbeitsbühnen sowie praktische Übungen.
Die Hubarbeitsbühnenbediener-Ausbildung dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
  • § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68
 

Teleskopstapler­bediener

Die Teleskopstaplerbediener-Ausbildung vermittelt das sichere und fachgerechte Bedienen von Teleskopstaplern. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen am Gerät. Themen wie Maschinenkunde, Lastenaufnahme, Transport und Sicherheit stehen im Fokus. Nach erfolgreichem Abschluss können Absolventen als Teleskopstaplerbediener arbeiten und tragen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei.

Die Inhalte einer Teleskopstaplerbediener-Ausbildung umfassen unter anderem Sicherheitsvorschriften, Teleskopstaplerbedienung und -technik, Lastenaufnahme und -transport, Absetzen der Last sowie Wartung und Pflege des Teleskopstaplers.
Die Teleskopstaplerbediener-Ausbildung dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
  • § 7, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68
 

Ausbildung zur Prüfung von Fahrgerüsten

Die Ausbildung zur Prüfung von Fahrgerüsten befähigt die Teilnehmer, selbständig Fahrgerüste auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. In der Ausbildung werden relevante Gesetze, Normen und Vorschriften vermittelt. Praktische Übungen vertiefen das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit den Geräten. Die Ausbildung trägt dazu bei, die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen zu erhöhen.

Die Inhalte einer Ausbildung zur Prüfung von Fahrgerüsten umfassen unter anderem rechtliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften, Prüfung von Gerüstkomponenten sowie die Erstellung von Prüfberichten.
Die Ausbildung zur Prüfung von Fahrgerüsten dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
  • BetriebsSichV

Befähigte Personen für Arbeits- und Schutzgerüste

Eine Ausbildung zur befähigten Person für Arbeits- und Schutzgerüste qualifiziert Personen dazu, Gerüste zu planen, aufzubauen und zu kontrollieren. In der Ausbildung werden Kenntnisse in Sachen Arbeitsschutz, Gerüstbau und -konstruktion sowie relevante Gesetze und Vorschriften vermittelt. Die Ausbildung trägt zur Verbesserung der Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen bei.

Die Inhalte einer Ausbildung zur befähigten Person für Arbeits- und Schutzgerüste umfassen unter anderem rechtliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften, Prüfung von Gerüstkomponenten sowie die Erstellung von Prüfberichten.
Die Ausbildung zur befähigten Person für Arbeits- und Schutzgerüste dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
 
  • § 2 Abs. 7 BetrSichV
 

Ladungssicherung

Die Ausbildung Ladungssicherung vermittelt Fertigkeiten, um Ladungen auf Fahrzeugen richtig zu sichern und zu transportieren. In der Ausbildung werden Themen wie Gesetze und Vorschriften, Lastenverteilung und Befestigung sowie Sicherheitsmaßnahmen behandelt. Praktische Übungen am Fahrzeug vertiefen das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit den Ladungen. Die Ausbildung trägt zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und Schäden bei.

 
Eine Ausbildung Ladungssicherung ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Güter transportiert. Das betrifft insbesondere Berufskraftfahrer, Speditionsmitarbeiter und Lagerarbeiter.
Die Ausbildung Ladungssicherung dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Tage.
  • VDI 2700
 
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