Prüfungen

Unsere Leistungen im Überblick

Ihre Experten für Betriebsmittelprüfungen

Willkommen bei DIGA-Ingenieuren, Ihrem kompetenten Partner für eine Vielzahl von Prüfungen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

In jeder Branche sind ungeprüfte Arbeitsmittel ein Risiko, das ernsthafte Gesundheitsgefährdungen bis hin zu Produktionsausfällen verursachen kann. Verschleiß und unsachgemäße Nutzung führen oft zu potenziellen Sicherheitsmängeln bei Maschinen und Geräten. Um diese Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sind regelmäßige und gründliche Prüfungen unerlässlich.

Als Ihr kompetenter Partner im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bieten wir, DIGA-Ingenieure, eine umfassende Palette an Prüfdienstleistungen an. Unsere erfahrenen Fachleute führen Prüfungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Elektrotechnik, Brandschutz und vieles mehr durch. Von Fahrzeugen und Hebebühnen über elektrische Betriebsmittel, Serverschränke und Photovoltaikanlagen bis hin zu Brandschutztüren, Rauchmeldern und Sprinkleranlagen – wir sind qualifiziert, Prüfungen aller Art professionell vorzunehmen.

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und zugleich alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu erfüllen. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihren Sicherheitsanforderungen zur Seite zu stehen und Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Vertrauen zu bieten.

Kontaktieren Sie uns noch heute ganz unverbindlich, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder eine Prüfung zu planen.

FAQ zum Thema Prüfungen

Was fällt unter „Arbeitsmittel“?
Unter ortsveränderlichen Elektrogeräten versteht man Geräte, die flexibel und problemlos von einem Ort zu einem anderen gebracht werden können. Sie dürfen nicht verbaut und nicht schwerer als 23 kg sein.
  • Bürogeräte, wie Computer, Bildschirme, aber auch Küchengeräte (bspw. Kaffeemaschine und Wasserkocher), müssen min. alle zwei Jahre geprüft werden.
  • Arbeitsmittel, die in Werkstätten oder auf Baustellen genutzt werden, müssen min. jährlich geprüft werden.
  • Wichtig ist zu beachten, dass auch private Gerätschaften, die innerhalb der Arbeitsstätte genutzt werden, einer Prüfung unterzogen werden müssen.
  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 3
  • Technische Regel für Betriebssicherheit 1201

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